Logistik AGB
Die Mainlog GmbH arbeitet in Deutschland, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten nach den Logistik-AGB, jeweils neueste Fassung.
ZIFFER 23. ADSP BESCHRÄNKT DIE GESETZLICHE HAFTUNG FÜR GÜTERSCHÄDEN NACH § 431 HGB, FÜR SCHÄDEN IN SPEDITIONELLEM GEWAHRSAM AUF 5 EURO/KG; BEI MULTIMODALEN TRANSPORTEN UNTER EINSCHLUSS EINER SEEBEFÖRDERUNG AUF 2 SZR/KG SOWIE FERNER JE SCHADENFALL BZW. EREIGNIS AUF 1 MIO. BZW. 2 MIO. EURO ODER 2 SZR/KG, JE NACHDEM WELCHER BETRAG HÖHER IST. Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI, § 660 HGB zugunsten des Auftraggebers erweitert.
Die aktuelle Version der "Logistik-AGB", erstellt vom Deutschen Speditions- und Logistik-Verband (DSLV), kann durch Anklicken des Links geöffnet und herunter geladen werden.